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   LAG Niedersachsen, 14.07.2009 - 1 TaBV 32/09   

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https://dejure.org/2009,31653
LAG Niedersachsen, 14.07.2009 - 1 TaBV 32/09 (https://dejure.org/2009,31653)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.07.2009 - 1 TaBV 32/09 (https://dejure.org/2009,31653)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 1 TaBV 32/09 (https://dejure.org/2009,31653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einigungsstelle - Zuständigkeit - Gesundheitsschutz - Bildschirmarbeitsplatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 98 ArbGG; § 3 ArbSchG; § 4 ArbSchG; § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG
    Betriebsrat; Bildschirmarbeitsplatz; Einigungsstelleneinsetzungsverfahren; Mitbestimmungsrecht; Zahl der Beisitzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2009 - 1 TaBV 32/09
    Gegen eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechen auch die Erkenntnisse des Bundesarbeitsgerichts aus den angezogenen Entscheidungen vom 8. Juni 2004 (1 ABR 4/03 und 1 ABR 1/04 = EzA § 87 BetrVG 2001 Gesundheitsschutz Nr. 2 und 3).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2009 - 1 TaBV 32/09
    Gegen eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechen auch die Erkenntnisse des Bundesarbeitsgerichts aus den angezogenen Entscheidungen vom 8. Juni 2004 (1 ABR 4/03 und 1 ABR 1/04 = EzA § 87 BetrVG 2001 Gesundheitsschutz Nr. 2 und 3).
  • LAG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 TaBV 77/05

    Angemessenheit der Besetzung der Einigungsstelle hinsichtlich der Anzahl an

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2009 - 1 TaBV 32/09
    Damit ist es notwendig neben einem Betriebsratsmitglied sowohl juristischen als auch fachlichen Sachverstand in Gestalt dreier Beisitzer auf jeder Seite vorzuhalten (vgl. dazu auch LAG Niedersachsen vom 13. Dezember 2005 - 1 TaBV 77/05).
  • LAG Niedersachsen, 07.08.2007 - 1 TaBV 63/07

    Besetzungsumfang in der Einigungsstelle; Unzuständigkeit Einigungsstelle; Zahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2009 - 1 TaBV 32/09
    Das Arbeitsgericht hat im Ansatz zutreffend ausgeführt, dass es bei der Regelbesetzung von zwei Beisitzern grundsätzlich sein bewenden hat (LAG Niedersachsen vom 15. August 2006 - 1 TaBV 43/06 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 47 sowie Beschluss vom 7. August 2007 - 1 TaBV 63/07 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 49a).
  • LAG Niedersachsen, 15.08.2006 - 1 TaBV 43/06

    Abweichen von Regelbesetzung in der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2009 - 1 TaBV 32/09
    Das Arbeitsgericht hat im Ansatz zutreffend ausgeführt, dass es bei der Regelbesetzung von zwei Beisitzern grundsätzlich sein bewenden hat (LAG Niedersachsen vom 15. August 2006 - 1 TaBV 43/06 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 47 sowie Beschluss vom 7. August 2007 - 1 TaBV 63/07 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 49a).
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2009 - 1 TaBV 32/09
    Jedenfalls kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nicht sofort festgestellt werden, da ein Mitbestimmungsrecht in der fraglichen Angelegenheit unter dem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt von § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG im Zusammenhang mit dem ArbSchG und der Bildschirmarbeitsverordnung in Betracht gezogen werden kann (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 TaBV 151/07).
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2010 - 1 TaBV 73/09

    Einigungsstelle zum Abschluss eines Sozialplans bei gehäufter Schließung

    Nachdem die Führung von Interessenausgleichsverhandlungen nicht mehr Gegenstand der eingesetzten Einigungsstelle seien kann, ist der Hinweis der Betriebsratsseite, der Regelungsgegenstand habe existenzielle Bedeutung für den Betriebsratsbezirk 246, zu pauschal, um damit Erhöhung der Beisitzerzahlen auf drei zu begründen (vgl. Beschluss des erkennenden Gerichts vom 7. August 2007 - 1 TaBV 63/07 = LAGE § 98 ArbGG 79 Nr. 49a; Beschluss vom 14. Juli 2009 - 1 TaBV 32/09).
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